Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährige

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge von FIF – T Für Immer Fit Training, Inh. Marius Schlossbauer, Schweinfurter Straße 7, 97717 Euerdorf, mit den Mitgliedern/Nutzungsberechtigten des Fitnessstudios (nachfolgend „Studio“) sowie mit Kunden die ein Personal Training buchen.

1.2 Der Begriff „Mitglied“ beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen) unabhängig ihres Geschlechts, die einen gesonderten Vertrag mit dem Studio geschlossen hat. Das Mitglied kann aufgrund des Vertrages entweder selbst zur Nutzung des Studios berechtigt sein oder für einen Dritten eine Nutzungsberechtigung (nachfolgend unabhängig vom tatsächlichen Geschlecht „Nutzungsberechtigter“) erlangen.

1.3 Minderjährige Nutzungsberechtigte ab 10 Jahren/ minderjährige Mitglieder ab 16 Jahren

1.3.1 Eine minderjährige Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann nicht Mitglied des Studios werden. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für nicht vollgeschäftsfähige Personen ist ein Vertragsabschluss und die Studionutzung nur mit Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters möglich.

1.3.2 Eine minderjährige Person, die das 10. Lebensjahr vollendet hat, kann Nutzungsberechtigter des Studios werden, wenn sie eine Mindestgröße von 150 cm und ein Mindestgewicht von 40 kg haben. In diesem Fall wird eine erziehungsberechtigte Person Vertragspartner/Mitglied und die minderjährige Person kann die Leistungen des Studios im Beisein des erziehungsberechtigen Mitglied als Begleitperson in Anspruch nehmen. Die Begleitperson des minderjährigen Mitglieds muss ebenfalls aufgrund einer bestehenden Mitgliedschaft berechtigt sein, das Studio zu betreten und die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

1.4 Der Begriff „Kunde“ beschreibt unabhängig von dem Geschlecht Personen, die aufgrund eines gesonderten Vertrags ein Personal Training gebucht haben und das Studio im Rahmen des Personal Trainings aufsuchen und nutzen. Kunde des Studios kann auch eine Person sein, die nicht Mitglied oder Nutzungsberechtigter ist.

1.5. Abweichende AGB des Mitglieds/Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Regelungen ausschließlich bei Mitgliedschaften

2.1 Zustandekommen des Mitgliedsvertrages

Der Vertrag kommt im Studio zustande. Hierfür füllt das Mitglied vor Ort im Studio einen Mitgliedsvertrag aus. Durch die Unterschrift des Mitglieds kommt der Vertrag zustande. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beginnt mit dem Vertragsschluss, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.2 Nutzung des Studios aufgrund eines Mitgliedsvertrags

2.2.1 Das Mitglied/der Nutzungsberechtigte kann das Studio in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied/ der Nutzungsberechtigte hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.

2.2.2 Das Studio hat täglich von 7 – 22 Uhr geöffnet und kann in diesem Zeitraum vom Mitglied/Nutzungsberechtigten genutzt werden. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Das Studio wird grundsätzlich personallos betrieben. An mindestens 10 Stunden in der Woche ist ein Trainer vor Ort, der dem Mitglied/Nutzungsberechtigten in dieser Zeit für Rückfragen und Trainingshinweise zur Verfügung steht. Die Anwesenheitszeiten des Trainers werden im Studio durch Aushang jeweils eine Woche im Voraus bekannt gegeben. Eine persönliche Betreuung des Mitglieds ist nicht von dem Mitgliedsvertrag umfasst. Hierfür können Athletiktrainer mit mehrjähriger Erfahrung bzw. Physiotherapeuten mit jahrzehntelanger Expertise als Zusatzleistung (Personal Training) gebucht werden. Für diese Personal Trainings sind gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Mitglied und dem Studio erforderlich, es fallen gesonderte Kosten an.

2.2.3 Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages und vor der ersten Nutzung des Studios, wird den Mitglied/
Nutzungsberechtigten empfohlen an einer Einweisung in die Funktionsweise der Geräte teilzunehmen. Hierfür kann mit dem Studio persönlich oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.

2.2.4 Um dem Mitglied den Zugang zum Studio zu gewähren, setzt das Studio die Applikation „Tedee“ vom Anbieter Tedee Sp. z o. o. mit Sitz in Warschau, ul. Karola Bohdanowicza 21/57, 02-127 Warschau, Polen („Tedee“) ein. Es ist erforderlich, dass das Mitglied die Tedee-App im jeweiligen App-Store (Google Play Store für Android-Geräte oder Apple App Store für iOS-Geräte) auf sein mobiles Endgerät herunterlädt. Nach Vertragsabschluss wird das Mitglied vom Studio im System von Tedee mit seiner beim Vertragsabschluss angegebenen E-Mailanschrift angelegt. Für das Öffnungssystem erhält das Mitglied von Tedee eine E-Mail zugeschickt. Sobald das Mitglied die E-Mail erhalten hat, hat es Zutritt zum Studio. Es muss unter Angabe einer E-Mailadresse einen Account in der App errichten. Ohne die Tedee-App ist ein Zutritt zum Studio nicht möglich. Ohne Zutrittsmedium darf das Studio dem Mitglied/dem Nutzungsberechtigten den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern.

2.2.5 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie das ausgehändigte Zutrittsmedium sind nicht auf Dritte übertragbar, sofern nicht ausdrücklich die Leistung für einen Nutzungsberechtigung vereinbart ist. Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigenes Zutrittsmedium benutzen. Bei Verlust des Zutrittsmedium oder bei schuldhafter Beschädigung durch das Mitglied wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes diesen unverzüglich dem Studio zu melden.
Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Zutrittsmediums entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein unberechtigter Dritter das Zutrittsmedium des Mitglieds verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.

2.2.6 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 10 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

2.3 Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise
2.3.1 Sofern zwischen dem Studio und dem Mitglied nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich das Mitglied, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge und Gebühren/Pauschalen beglichen werden. Das Mitglied muss daher dem Studio ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

2.3.2 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus fällig. Der jeweils fällige Betrag wird spätestens am 1 Werktag eines Monats vom Konto des Mitglieds abgebucht. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig und mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft, kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

2.3.3 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist das Studio berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der dem Studio aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.

2.3.4 Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

2.3.5 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich während der Mindestvertragsbindung entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Fitnesstraining an den Gerätegruppen.
Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.

2.4. Mindestvertragsdauer Mitgliedsvertrag, Kündigung

2.4.1 Das Mitglied kann beim Abschluss eines Vertrages zwischen verschiedenen Mindestvertragslaufzeiten wählen.

2.4.2 Der Vertrag hat zunächst die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf eine unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.4.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief an FIF – T Für Immer Fit Training, Inh. Marius Schlossbauer, Schweinfurter Straße 7, 97717 Euerdorf oder per E-Mail an kontakt@fif-t.de erklärt werden. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Regelungen ausschließlich bei Buchung eines Personal Trainings

3.1 Um ein Personal Training buchen zu können, muss sich der Kunde mit dem Studio in Verbindung setzen. Dies kann persönlich oder per E-Mail geschehen.

3.2 Der Honoraranspruch für das Personal Training ergibt sich aus dem gesondert abgeschlossenen Vertrag. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Rechnung. Die Kosten für das Personal Training werden mit dem Vertragsabschluss/ der Buchung sofort fällig und sind auf jeden Fall vor dem ersten Training/ Personal Training zu leisten. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.2 Vor der ersten Buchung eines Personal Trainings ist ein kostenpflichtiges Onboarding-Gespräch erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 60,00€ inkl. MwSt. Die Kosten für das Onboarding-Gespräch werden mit der Buchung sofort fällig und sind auf jeden Fall vor dem Gespräch zu leisten. Im Rahmen dieses Onboarding-Gesprächs (Dauer mindestens 60 Minuten) wird eine vollständige Anamnese des Kunden durchgeführt und Ziele vereinbart (vgl. 2.5.3). Außerdem wird dem Kunden auf Wunsch ein Trainingsplan für ein eigenständiges Training erstellt. Sofern es sich bei dem Kunden um ein Mitglied des Studios mit einem laufenden Mitgliedsvertrag handelt, werden für das Onboarding-Gespräch keine Kosten geltend gemacht.

3.3 Personal Trainings finden in den Räumen des Studios statt.

3.4 Die individuellen Ziele werden durch das Studio und den Kunden im Gespräch abgestimmt. Gegenstand einer Buchung ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das tatsächliche Erreichen eines bestimmten Ziels des Kunden.
Die gebuchten Dienstleistungen verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Ein Erfolgsversprechen wird nicht abgegeben.

3.5 Das Studio bzw. der Trainer wird die ihm zur Verfügung stehenden Techniken zum größtmöglichen Nutzen des Kunden einsetzten. Die konkrete Ausgestaltung des Trainings obliegt dem Studio/Trainer. Das Studio kann jederzeit das Trainingskonzept angepasste werden, um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Beweglichkeit/ einem veränderten Zustand des Kunden zu entsprechen.

3.6 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, können Dienstleistungen nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

3.7 Das Studio ist berechtigt im Falle einer Verhinderung eines gebuchten Personal Trainers auch einen anderen Trainer/eine andere Trainerin mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen.

3.9 Termine für Personal Trainings werden individuell vereinbart. Ein vereinbarter Termin muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Erfolgt die Stornierung schuldhaft nicht fristgerecht oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht zum Personal Training, so ist dieses Personal Training vollständig zu bezahlen. Gleiches gilt für Personal Trainings, zu denen der Kunde zu spät erscheint. Ein Honorar kann in diesen Fällen nicht, auch nicht anteilig, zurückgefordert oder zurückgehalten werden.

3.10 Bei einer Terminabsage durch das Studio können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Personal Training Einheiten werden gutgeschrieben oder nachgeholt, sofern keine Interessen des Kunden entgegenstehen. Bei einer Stornierung (finale Absage ohne Verlegung) durch das Studio wird das Honorar für diesen Termin zurückerstattet.

4. Allgemeine Studioregeln

4.1 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb des gesamten Studios. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.

4.2 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.

4.3 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.

4.4 Das Mitbringen von Begleitpersonen, die keinen Mitgliedsvertrag mit dem Studio geschlossen haben oder kein Nutzungsberechtigter sind, ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Tieren oder Kindern, die nicht aufgrund eines Vertrages zur Nutzung des Studios berechtigt sind, ist nicht erlaubt.

4.5 Spinde
Das Studio stellt dem Mitglied/Nutzungsberechtigten im Rahmen der Verfügbarkeit Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Das Studio ist berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren, sofern eine Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeit des Mitglieds/Nutzungsberechtigten erfolgt. Schloss muss mitgebracht werden.

4.6 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Training an Krafttrainingsgeräten

5.1 Bei den Krafttrainingsgeräten werden sogenannte Plateloaded- Geräte und Geräte mit Gewichtsstapeln eingesetzt. Die Geräte mit Gewichtsstapeln können mit der Applikation Fit Record® synchronisiert werden, um die Trainingsdaten des Mitglieds/Nutzungsberechtigten/ Kunden und dessen Fortschritte zu dokumentieren, um so eine maximale Effizienz des Trainings zu erreichen.

5.2 Die Applikation Fit Record® (nachfolgend App) wird von COMERCIAL SALTER, S.A.,Calle Lluis Millet 52, 08950 Esplugues del Llobregat, Barcelona, Spanien, bereitgestellt. Die Applikation istd kostenlos und kann im jeweiligen App-Store (Google Play Store für Android-Geräte oder Apple App Store für iOS-Geräte) heruntergeladen werden. Nach dem Herunterladen der App muss man sich registrieren. Bei jeder Nutzung der App ist eine Anmeldung notwendig. Mit der App können die vom Nutzer erfassten Körpermaße und die Entwicklung seines gesamten Kraft- und Cardiotrainings, welches mit Geräten durchgeführt wird, die mit S CLOUD, STRAVA und KINOMAP/ZWIFT kompatibel sind, dokumentiert und angesehen werden.

5.3 Bei der Nutzung der App gelten die Nutzungsbedingungen des App-Anbieters.

5.4 Durch die Nutzung der App werden verschiedene persönliche Daten, die für die Funktionalität und Analyse der Trainings- und gegebenenfalls Gesundheitsdaten erforderlich sind, erhoben. Dies umfasst unter anderem Fitnessdaten, Körpermaße und Angaben zu durchgeführten Übungen. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des App-Anbieters. Durch das Studio werden die durch die App erhobenen Daten nicht verarbeitet.

6. Gesundheits- und Verhaltenshinweise

6.1 Das Studio weist darauf hin, dass Hinweise zu Gesundheit, Psychologie, Fitness und Ernährung keinesfalls eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt ersetzen. Das Personal Training sind keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Eine Behandlung von physischen Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt.

6.2 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied/ der Nutzungsberechtige/Kunde sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.

6.3 Beim Personal Training ist der Kunde ist verpflichtet, wenn er sich aktuell in ärztlicher Behandlung befindet, das Studio/den Trainer vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren und die Zusammenarbeit mit ihm und einem Arzt zu besprechen, um eventuelle Kontraindikationen auszuschließen.

6.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Durchführung der Leistungen insbesondere beim Personal Training keine Heil- oder Erfolgszusagen gemacht werden.

6.5 Das Mitglied/der Nutzungsberechtig/Kunde verpflichtet sich, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und das Studio insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten und bestehende Krankheiten hinzuweisen. Im Rahmen des Pesonal Training wird mit dem Kunden ein Anamnesebogen ausgefüllt, welcher Gegenstand des Vertrages wird.

6.6 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.

7.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

7.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.

7.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

7.6 Das Mitglied/ der Nutzungsberechtigte/ Kunde verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Mündliche Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bestehen nicht.

8.2 Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an das Studio oder auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können bis zum 19.03.2025 dort Beschwerden einreichen. Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.